I. Organspende/ Transplantation:
a. Das Transplantationsgesetz
1997 wurde das Transplantationsgesetz in Deutschland verabschiedet,
das versucht, diesen schwierigen Bereich gesetzlich zu regeln. Kritik an
dem Gesetz gibt es vor allem wegen der allgemeinen Meldepflicht der Ärzte,
wenn sie bei einem Patienten den Hirntod feststellen. Nicht alle Ärzte
möchten einen Hirntoten zur Transplantation freigeben, da sie hierbei
ethische Bedenken haben (da sie einen Hirntoten nicht als Toten, sondern
als Sterbenden sehen).
b. Organhandel
Ein möglicher Mißbrauch, der vor allem zur
Organbeschaffung aus ärmeren Ländern dient. Er ist in Deutschland
gesetzlich verboten - allerdings ist ein Organtourismus zu beobachten,
der ethisch sehr problematisch ist, d.h. wenn Menschen z.B. nach Indien
oder Brasilien fliegen, um sich dort etwa eine Niere einpflanzen zu lassen.
c. Hirntod
Seit 1967 gibt es die „Hirntod-Definition“, die quasi
ein Entnahme-Kriterium für eine Organverpflanzung ist. Bis 1967 war
der „Herztod“ mit seinen klassischen Todesmerkmalen wie Totenflecken, Leichenstarre
der normale Tod. Nach der ersten Herzverpflanzung in Kapstadt (Südafrika)
von Prof.Barnard im Dez.1966 ergab sich jedoch die Notwendigkeit, eine
neue Todesdefinition zu finden. Nach dem damaligen rechtlichen Stand war
die Operation nicht erlaubt. Im Frühjahr 1967 wurde dann an der Harvard-Universität
(USA) die neue Todesdefinition entwickelt.
Da bei einem „Hirntoten“ noch zahlreiche Körperfunktionen
intakt sind, ist die Definition als Todesdefinition von Kritikern umstritten.
d. Kopfverpflanzung
Bisher eine der extremsten Formen der Transplantationsmedizin,
die inzwischen versucht wird. Der Amerikaner Robert J.White verpflanzte
bisher Affenköpfe mit Erfolg. Seit 1963 experimentierte er mit den
Hirnen von Affen, schälte z.B. das Hirn eines Affen aus dem Schädel
und hielt es künstlich am Leben.
Juristisch wäre eine solche Operation erlaubt, ethisch
wirft es jedoch neue Fragen auf. Wahrscheinlich wäre es genauer, eher
von einer Ganz-Körper-Transplantation zu sprechen als von einer Kopfverpflanzung.
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