Informationen zur Todesstrafe /
2002
Die Todesstrafe verstößt gegen das Recht auf Leben und
ist immer grausam, unmenschlich und erniedrigend. Trotzdem gab es z.B.1993
noch über 100 Staaten, in denen sie angewandt wurde.
Andererseits lautet der Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10.Dez.1948: „Jeder Mensch hat
das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“
Und Artikel 5 führt aus: „Niemand darf der Folter oder grausamer,
unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“
Zur Einhaltung dieser Erklärung haben sich immerhin alle UNO-Mitgliedstaaten
verpflichtet.
Fakten und Zahlen über die Todesstrafe: Stand
März 2002
(aus: "Wenn der Staat tötet", eine Information von amnesty
international,
hrsg. Sektionskoordinationsgruppe Kampagne gegen die Todesstrafe)
Staaten mit und ohne Todesstrafe:
Die neuesten Informationen der Menschenrechtsorganisation amnesty international
zeigen:
- 75 Staaten haben die Todesstrafe vollständig abgeschafft
- 14 Staaten sehen die Todesstrafe nur noch für außergewöhnliche
Straftaten wie etwa Kriegsverbrechen oder Vergehen nach Militärrecht
vor
- 20 Staaten haben die Todesstrafe in der Praxis, aber nicht im Gesetz
abgeschafft
Somit wenden momentan insgesamt 109 Staaten die Todesstrafe nicht mehr
an.
- 86 Staaten halten weiterhin an der Todesstrafe fest.
Fortschritte in Richtung weltweiter Abschaffung:
Der Trend zur Abschaffung der Todesstrafe ist nicht mehr umzukehren.
Jedes Jahr wird der Kreis derjenigen Staaten, die auf die Todesstrafe verzichten,
größer.
Todesurteile und Hinrichtungen:
Wenngleich noch immer in 86 Staaten Todesstrafengesetze existieren
und auch angewandt werden, so ist doch festzustellen, dass die Zahl derjenigen
Länder, in denen tatsächlich Hinrichtungen stattfinden, weitaus
niedriger liegt.
Im Jahr 2000 wurden mindestens 1.457 Gefangene in 27 Staaten hingerichtet
und 3.058 Personen in 65 Ländern zum Tode verurteilt, ein leichter
Rückgang gegenüber 1999. Diese Zahlen beinhalten allerdings nur
die amnesty international zur Kenntnis gelangten Fälle; die tatsächlichen
Zahlen liegen mit Sicherheit höher.
Wie schon in den Vorjahren gilt auch für 2000, dass die weitaus
meisten registrierten Hinrichtungen in nur einigen wenigen Staaten vollzogen
worden sind. Allein aus der VR China erhielt amnesty international
Berichte über mindestens 1.000 Exekutionen, die Gesamtzahl lag
dort aber vermutlich noch sehr viel höher. In Saudi Arabien
betrug die Zahl der Hinrichtungen wenigstens 123. In den USA wurde
die Todesstrafe im vorvergangenen Jahr 85mal vollstreckt. Aus Iran liegen
Berichte über zumindest 75 Hinrichtungen vor. Damit fanden 88% aller
Hinrichtungen, von denen amnesty international 2000 weltweit erfahren hat,
in diesen vier Staaten statt.
Amnesty international erreichten zudem Berichte über Hunderte von
Hinrichtungen im Irak, von denen viele ohne Gerichtsverfahren stattfanden.
Allerdings war es der Organisation nur ansatzweise möglich, diesbezügliche
Berichte im Einzelfall zu überprüfen.
Todesurteile gegen Jugendliche:
Internationale Menschenrechtsverträge verbieten es, Personen zum
Tode zu verurteilen, die zur Tatzeit noch keine 18 Jahre alt waren. Der
Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die
Amerikanische Menschenrechtskonvention und die Konvention über die
Rechte des Kindes enthalten alle dahingehende Vorschriften.
Seit 1990 sind amnesty international nur 7 Staaten weltweit bekannt
geworden, die straffällige Jugendliche hingerichtet haben: Iran, Jemen,
Nigeria, DR Kongo, Pakistan, Saudi Arabien und die USA. Jemen und Pakistan
haben diese Praxis inzwischen für ungesetzlich für ungesetzlich
erklärt. Nach offiziellen Angaben haben die USA seit 1990 mit
15 Hinrichtungen mehr Todesurteile an zur Tatzeit minderjährigen Straftätern
vollstreckt, als alle anderen Staaten zusammen.
(Info: amnesty international/ Sektionskogruppe Kampagne gegen die Todesstrafe,
Postfach 123, 52002 Aachen)
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