Forum Bioethik
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IV. Vorgeburtliche Tests
a. Pränataldiagostik
Hierbei handelt es sich um vorgeburtliche Testmethoden,
z.B. Ultraschall oder auch ein Triple-Test. Bei Frauen über 35 erfolgen
dann auch Untersuchungen, bei denen in den Körper eingedrungen wird,
z.B. bei der Amniozentese (bei der mit einer langen Nadel Fruchtwasser
entnommen wird) oder Corionzottenbiopsie (bei der Gewebe aus der Plazenta
entnommen wird).
Durch Eiweiß-, Chromosomen- oder DNS-Analysen können
verschiedene Veränderungen festgestellt werden, insbesondere Down-Syndrom
oder Spina Bifida.
Die Pränataldiagnostik ist inzwischen sehr verbreitet
- erfährt jedoch auch immer mehr Kritik, da es um vorgeburtliche Selektion
und Aussonderung geht. Etwa 95% der Frauen, die sich einer PD unterziehen
und bei deren Kind eine Behinderung festgestellt wird, lassen abtreiben.
Die Frage der Spätabtreibung ist dabei noch einmal ein besonderes
Problem.
Gegen Pränataldiagnostik hat sich vor mehreren Jahren ein Netzwerk
gebildet, das auf die mit der PD verbundenen Probleme aufmerksam machen
möchte:
Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik
c/o Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte
Brehmstraße 5-7
40239 Düsseldorf
Fax: 0211/6400420
b. Präimplantationsdiagnostik (PID)
Diese Methode ist zur Zeit sehr in der Diskussion und
in Deutschland sehr umstritten. In England und Belgien ist die PID erlaubt.
In Deutschland fand vom 24.-26 Mai 2000 ein großes Symposium
statt, das vom Bundesministerium für Gesundheit veranstaltet worden
war, um zu diesem schwierigen Thema eine offene und öffentliche Diskussion
zu ermöglichen. Hierbei geht es auch um die Vorbereitung für
ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz, in dem die vielen neuen Fragestellungen
auch gesetzlich reguliert werden sollen.
Im November 2000 hat sich Bundesgesundheitsministerin
Andrea Fischer
dafür ausgesprochen, zum gegenwärtigen Zeitpunkt die PID
in Deutschland noch nicht zu legalisieren.
Worum geht es? Hierbei soll ein Embryo im Achtzell-Stadium
auf einen genetischen Defekt hin untersucht werden. In diesem Stadium sind
noch alle Zellen totipotent, d.h. allseits entwicklungsfähig. Aus
jeder dieser Zellen kann ein ganzer Mensch entstehen. Liegt bei der untersuchten
Zelle ein Defekt vor, kann sie „verworfen“ werden. Ein weiteres Problem
ist, was mit den dann überzähligen Embryonen geschieht, ob sie
für „verbrauchende“ Embryonenforschung zur Verfügung stehen.
In Deutschland ist die Herstellung von Embryonen für
Forschungszwecke durch das ESchG grundsätzlich verboten.
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