Forum Bioethik

IV.  Vorgeburtliche Tests

a.  Pränataldiagostik
   Hierbei handelt es sich um vorgeburtliche Testmethoden, z.B. Ultraschall oder auch ein Triple-Test. Bei Frauen über 35 erfolgen dann auch Untersuchungen, bei denen in den Körper eingedrungen wird, z.B. bei der Amniozentese (bei der mit einer langen Nadel Fruchtwasser entnommen wird) oder Corionzottenbiopsie (bei der Gewebe aus der Plazenta entnommen wird). 
   Durch Eiweiß-, Chromosomen- oder DNS-Analysen können verschiedene Veränderungen festgestellt werden, insbesondere Down-Syndrom oder Spina Bifida.
   Die Pränataldiagnostik ist inzwischen sehr verbreitet - erfährt jedoch auch immer mehr Kritik, da es um vorgeburtliche Selektion und Aussonderung geht. Etwa 95% der Frauen, die sich einer PD unterziehen und bei deren Kind eine Behinderung festgestellt wird, lassen abtreiben. Die Frage der Spätabtreibung ist dabei noch einmal ein besonderes Problem.

Gegen Pränataldiagnostik hat sich vor mehreren Jahren ein Netzwerk gebildet, das auf die mit der PD verbundenen Probleme aufmerksam machen möchte:
Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik
c/o Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte
Brehmstraße 5-7
40239 Düsseldorf
Fax: 0211/6400420

b.  Präimplantationsdiagnostik (PID)
   Diese Methode ist zur Zeit sehr in der Diskussion und in Deutschland sehr umstritten. In England und Belgien ist die PID erlaubt.
 In Deutschland fand vom 24.-26 Mai 2000 ein großes Symposium statt, das vom Bundesministerium für Gesundheit veranstaltet worden war, um zu diesem schwierigen Thema eine offene und öffentliche Diskussion zu ermöglichen. Hierbei geht es auch um die Vorbereitung für ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz, in dem die vielen neuen Fragestellungen auch gesetzlich reguliert werden sollen.
   Im November 2000 hat sich Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer
dafür ausgesprochen, zum gegenwärtigen Zeitpunkt die PID in Deutschland noch nicht zu legalisieren.
   Worum geht es? Hierbei soll ein Embryo im Achtzell-Stadium auf einen genetischen Defekt hin untersucht werden. In diesem Stadium sind noch alle Zellen totipotent, d.h. allseits entwicklungsfähig. Aus jeder dieser Zellen kann ein ganzer Mensch entstehen. Liegt bei der untersuchten Zelle ein Defekt vor, kann sie „verworfen“ werden. Ein weiteres Problem ist, was mit den dann überzähligen Embryonen geschieht, ob sie für „verbrauchende“ Embryonenforschung zur Verfügung stehen.
   In Deutschland ist die Herstellung von Embryonen für Forschungszwecke durch das ESchG grundsätzlich verboten.

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