Forum Bioethik

Die Bioethik- Konvention

Angesichts der Fortschritte in Medizin und Gentechnologie entstand die Notwendigkeit, auch neue gesetzliche Regelungen zu finden. Während es in einigen europäischen Ländern schon sehr strenge Bestimmungen gibt (z.B. in Deutschland ), gibt es in anderen Ländern nur sehr weitgefasste oder keine Regelungen. Etwa seit den 80er Jahren besteht der Wunsch nach einer europaweit einheitlichen Regelung. Hierzu wurde die Bioethik- Konvention des Europarates (jetzige Bezeichnung: Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin) entwickelt. Dieses Überein- kommen ist jedoch in mehreren Punkten noch umstritten, insbesondere der Artikel 17, der die Frage der Forschung an nichteinwilligungsfähigen Personen behandelt. 
Inzwischen haben mehrere Länder die Konvention ratifiziert, so daß sie am 01.12.1999 in Kraft treten konnte.
Weitere Informationen zur Bioethik- Konvention und der kritischen Punkte sind über die heilpädagogischen Verbände und bioethik-kritischen Initiativen zu erhalten.

Literatur:
Die Bioethik-Konvention: Ein Angriff auf die menschliche Würde
Herausgegeben vom Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen
Adresse: Postfach  141, 30001 Hannover

Was alle angeht, müssen alle entscheiden
- Standpunkte in der medizin-ethischen Debatte
Herausgegeben vom Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen
Juni 2001
 

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