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C. Gerichtsurteile gegen Behinderte
Eine besondere Stellung hat hierbei sicherlich das „Flensburger Urteil“, das im August 1992 vom Amtsgericht Flensburg verkündet wurde. Zum einen, weil die öffentliche Auseinandersetzung und Empörung in eine Zeit fiel, als auch zunehmende Gewalttaten gegen Behinderte in der Öffentlichkeit bekannt wurden. Und andererseits, weil die Kritik daran auch sehr stark war. Ob man diese Urteile nun auch in die Rubrik „Gewalt gegen Behinderte“ einordnen kann, sei dahingestellt. Illiger sieht hierin eine Form der „strukturellen Gewalt“, die für Behinderte doch erhebliche Auswirkungen hat. Im „Flensburger Urteil“ ging es um eine Familie mit zwei Kindern, die
eine Reise in die Türkei gebucht hatte. In ihrem Hotel war eine Gruppe
von zehn z.T. im Rollstuhl sitzenden Schwerstbehinderten. Die Behinderten
nahmen an den Mahlzeiten normal im Speisesaal teil. Für die Kläger
war der Anblick ekelerregend und sie forderten später 10% des Reisepreises
zurück.
Welch enormen Auswirkungen dies auf das Lebensgefühl von Behinderten hat, ist kaum einzuschätzen. Sicherlich ist es auch nur eine - aber sehr wichtige - Stufe, behinderten Menschen ihre Würde abzusprechen. Vielleicht hat man sich inzwischen schon daran gewöhnt, den Anblick
und das Sein von Behinderten als Beeinträchtigung zu erleben. Könnten
auch nicht umgekehrt die Kläger verklagt werden, da sie durch ihre
Klage behinderten Menschen ihre Würde absprechen? Dazu ein Kommentar
des Münchener Psychotherapeuten Schmidbauer: „Zivilcourage läßt
sich freilich mit moralischen Appellen herbeizaubern, aber sie läßt
sich fördern - u.a. dadurch, daß mündigen Bürgern
die juristische Legitimation entzogen wird, es gebe einen Rechtsanspruch
auf eine behindertenfreie (Urlaubs-)Welt.“
Zwei weitere Gerichtsurteile gegen Behinderte:
- Oldenburger Urteil: „Kind als Schaden“
Es gibt weitere Urteile - dies sind jedoch die spektakulären. Sie
zeugen von einer negativen Haltung gegenüber Behinderten und sind
kaum mit dem Satz aus dem Grundgesetz „Die Würde des Menschen ist
unantastbar“ zu vereinbaren.
Neuere Urteile und Infos - Hüppe: BGH-Urteil
diskriminiert Behinderte und nötigt Ärzte zur Selektion
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