Forum Bioethik

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Braunschweig/ 2000
Am 13.Nov.2000 wurde am Nachmittag ein 46jähriger geistigbehinderter Mann in der Braunschweiger Innenstadt von zwei 16jährigen und einem 18jährigen Jugendlichen traktiert, um „Spaß“ zu haben. Der Fall hatte bundesweites Aufsehen erregt, zumal sich anfangs kaum einer der Zeugen bei der Polizei gemeldet hatte. Eine andere Frau hatte jedoch sofort per Handy die Polizei gerufen, so daß die Jugendlichen kurze Zeit später festgenommen werden konnten.
Im Jan. 2001 wurde dann vor dem Jugendschöffengericht in Braunschweig von der Staatsanwaltschaft Anklage wegen Beleidigung erhoben. Daß die Staatsanwaltschaft die Anklage vor dem Jugendschöffengericht erhoben wurde und nicht vor dem Jugendrichter, zeigt, wie ernst die Tat genommen wurde. Vor dem Jugendschöffengericht wird in der Regel nur angeklagt, wenn auf Grund der Persönlichkeitsentwicklung des Angeklagten Freiheitsentzug in Betracht kommt - die auch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Im April 2001 wurde das Urteil gesprochen: Jugendhaft zwischen 15 Monaten und 2 Jahren für die drei Angeklagten. 
„Zu Jugendhaft zwischen 15 Monaten und 2 Jahren hat das Jugendschöffengericht in Braunschweig gestern zwei 16 Jahre alte Jugendliche und einen 18-jährigen Heranwachsenden verurteilt... Die drei Beschuldigten hatten in der Braunschweiger City einen geistig Behinderten provoziert und beleidigt... Da die beiden 16-Jährigen. Die wiederholt vor dem Richter standen, jeglichen erzieherischen Einfluß entglitten seien, verurteilte sie das Gericht zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung.“ (Braunschweiger Zeitung, 6.04.2001)
 

Anmerkung
Zur Zeit gibt es wohl keine Häufung derartiger Vorfälle. Es ist durchaus positiv, wie ernst der Fall von der Staatsanwaltschaft und dem Richter genommen wurde.(April 2001)
 

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