Forum Bioethik
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a. Aktuelles
Braunschweig/ 2000
Am 13.Nov.2000 wurde am Nachmittag ein 46jähriger geistigbehinderter
Mann in der Braunschweiger Innenstadt von zwei 16jährigen und einem
18jährigen Jugendlichen traktiert, um „Spaß“ zu haben. Der Fall
hatte bundesweites Aufsehen erregt, zumal sich anfangs kaum einer der Zeugen
bei der Polizei gemeldet hatte. Eine andere Frau hatte jedoch sofort per
Handy die Polizei gerufen, so daß die Jugendlichen kurze Zeit später
festgenommen werden konnten.
Im Jan. 2001 wurde dann vor dem Jugendschöffengericht in Braunschweig
von der Staatsanwaltschaft Anklage wegen Beleidigung erhoben. Daß
die Staatsanwaltschaft die Anklage vor dem Jugendschöffengericht erhoben
wurde und nicht vor dem Jugendrichter, zeigt, wie ernst die Tat genommen
wurde. Vor dem Jugendschöffengericht wird in der Regel nur angeklagt,
wenn auf Grund der Persönlichkeitsentwicklung des Angeklagten Freiheitsentzug
in Betracht kommt - die auch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Im April 2001 wurde das Urteil gesprochen: Jugendhaft zwischen 15 Monaten
und 2 Jahren für die drei Angeklagten.
„Zu Jugendhaft zwischen 15 Monaten und 2 Jahren hat das Jugendschöffengericht
in Braunschweig gestern zwei 16 Jahre alte Jugendliche und einen 18-jährigen
Heranwachsenden verurteilt... Die drei Beschuldigten hatten in der Braunschweiger
City einen geistig Behinderten provoziert und beleidigt... Da die beiden
16-Jährigen. Die wiederholt vor dem Richter standen, jeglichen erzieherischen
Einfluß entglitten seien, verurteilte sie das Gericht zu einer Jugendstrafe
ohne Bewährung.“ (Braunschweiger Zeitung, 6.04.2001)
Anmerkung
Zur Zeit gibt es wohl keine Häufung derartiger Vorfälle.
Es ist durchaus positiv, wie ernst der Fall von der Staatsanwaltschaft
und dem Richter genommen wurde.(April 2001)
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