Bundespräsidialamt                                                                                      5.August 2013
- Ordenskanzlei -

11010 Berlin
Spreeweg 1

Herrn
Udo Dittmann
Große Str.9
38116 Braunschweig

 

Sehr geehrter Herr Dittmann,

der Bundespräsident dankt Ihnen für Ihren Brief vom 29. Juli 2013. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird vom Bundespräsidenten für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland verliehen. Hierunter fallen auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Es sind Verdienste, die unter Zurückstellung der eigenen Interessen über einen langen Zeitraum erbracht wurden.

Ihre Anregung, Herrn Fritz Bauer, posthum mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland auszuzeichnen, vermag ich leider nicht aufzugreifen. Die Auszeichnungen, die der Bundespräsident verleiht, können in der Regel nicht posthum verliehen werden. Dies gilt nach den einschlägigen Richtlinien und gesetzlichen Regelungen auch für den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.

Von diesem Grundsatz wurde bisher nur dann ausnahmsweise abgewichen, wenn eine Person einer Gewalttat zum Opfer fiel, die entweder auf einen politisch motivierten Anschlag gegen die Bundesrepublik Deutschland basierte oder bei Kampfhandlungen in Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten erfolgte, wobei dieser Einsatz aus dienstlichen oder humanitären Gründen im Auftrag der Bundesregierung erfolgt sein musste. Ein weiterer Grund für eine posthume Auszeichnung ist, dass sich der Verstorbene freiwillig für einen anderen "geopfert" hat.

Die Ausweitung von posthumen Auszeichnungen an Persönlichkeiten, die unter anderen Umständen als den genannten ihr Leben verloren haben oder auf deren Verdienste man erst nach ihrem Tod aufmerksam geworden ist, widerspräche einem der wichtigsten Prinzipien der Ordenspraxis. Die Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland als Dank des Staatsoberhauptes soll verdiente Mitbürgerinnen und Mitbürger grundsätzlich persönlich erreichen und nur in besonderen Ausnahmefällen als Ehrerbietung des Staates gegenüber den Angehörigen eingesetzt werden.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich Ihnen nicht die Antwort geben kann, die Sie erhofften.

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Bos-Eisolt (Leiterin der Ordenskanzlei)
 

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