Wenn die schützende Hand über sie gehalten wird ...

Man kennt die Abfolge schon. Eine NPD-Gruppierung meldet eine Demonstration an, die betreffende Stadt versagt die Zustimmung und das Gericht entscheidet "in letzter Minute", dass die Demo zulässig sei. Bei der anschließenden Veranstaltung werden die NPD-Anhänger von der Polizei geschützt und die Gegner oft kriminalisiert. Und dabei wird sich dann auf den gültigen Rechtsstaat berufen. - So aber verliert der Bürger das Vertrauen in den Rechtsstaat.

Statt einer "rückhaltlosen Aufklärung"...
Worte statt Taten...
oder: Es fehlt der politische Wille, gegen rechtsextreme Aktivitäten entschieden vorzugehen

Über die Ablehnung von Auskünften an den parlamentarischen Untersuchungsausschuss durch Innenminister Friedrich

Aus der FAZ vom 4.2.2013
Friedrich: Keine Diskussion
NSU-Ausschuss soll gewünschte Auskünfte nicht erhalten
Die Forderung des Bundestagsuntersuchungsausschusses zur Aufklärung der Mordserie des NSU, Auskünfte über Kontaktleute eines V-Mannes zu erhalten, wird von der Führung des Bundesinnenministeriums abgelehnt. Es geht um einen V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit dem Decknamen "Corelli". Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy (SPD), kritisierte nun das Verhalten des Bundesinnenministeriums, dem Ausschuss  die Namen der Kontaktleute "Corellis" nicht wie gewünscht bekanntgemacht zu haben. In der Zeitung "Bild am Sonntag" kündigte Edathy nun gerichtliche Schritte an, um das Innenministerium zur Herausgabe von Informationen zu zwingen. Innenminister Hans-Peter Friedrichs (CSU) werde bei seiner bisherigen Linie bleiben, hieß es am Sonntag im Ministerium. Der Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche werde den Obleuten am 20.Februar erläutern, dass keine Informationen über die Führer des V-Mannes gegeben würden. Friedrich werde sich "auf keinerlei Diskussion" einlassen.
Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele wies darauf hin,, die Forderungen des Ausschusses würden auch von den Koalitionsabgeordneten unterstützt. "Corelli" sei in der Szene aktiv gewesen und habe mindestens Kontakte zu dem NSU-Trio gehabt, so dass auch die Führer des V-Mannes befragt werden müssten. Edathy hatte gesagt, er werde notfalls zum Bundesverfassungsgericht gehen. Im Innenministerium hieß es, Edathy solle ruhig "bis nach Karlsruhe" gehen. Dann müssten sich die Richter mit einer Materie befassen, die für das NPD-Verbotsverfahren ohnehin relevant und zu klären sei. Ströbele sagte dieser Zeitung, das eine habe mit dem anderen nichts zu tun.

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