Mut und Risikobereitschaft - Eckpfeiler einer demokratischen Gesellschaft Zum Symposium über den Remer-Prozess im Institut für braunschweigische Regionalgeschichte Generalstaatsanwalt Norbert Wolf begrüßte die Teilnehmer und führte kurz in das Thema ein. Anschließend sprach Herr Henkel von der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz ein kurzes Grußwort und wies darauf hin, dass das Durchschnittsalter der Anwesenden doch relativ hoch sei. Vielleicht könnte durch die kommende Ausstellung auch die jüngere Generation stärker eingebunden werden. In einem ersten Beitrag wies Claudia Fröhlich darauf hin, dass E.O.Remer für Fritz Bauer in dem Prozess eigentlich nur eine Randfigur gewesen sei, quasi ein Aufhänger, da es ihm um die grundsätzliche Frage des Widerstandsrechtes gegangen sei. Sie wies im Weiteren auch auf das Urteil des BGH von 1961 hin, dass die Position von Bauer letztlich wieder in Frage stellte, indem sie ein Widerstandsrecht nur einer kleinen Elite zusprach. (Als Randbemerkung: In dem Beitrag "Der Nationalsozialismus vor Gericht" von Hans-Ulrich Ludwig ging es insbesondere um das Kontrollratsgesetz Nr.10 und dem dort erweiterten Täterbegriff, der auch für Fritz Bauer wichtig war. Das KGR Nr.10 behandelte erstmals die Tatbestände "Verbrechen gegen die Menschlichkeit", "Kriegsverbrechen" und "Völkermord". Gerade dieses Gesetz wurde von vielen Deutschen abgelehnt (als sog. "Siegerjustiz"), obwohl es im Grunde eine moderne Form internationaler Rechtsprechung ist, die heute im Völkerstrafrecht allgemein verbindlich ist (Römisches Statut von 1997). Das KGR Nr.10 war damals der Versuch der Alliierten, die schweren Kriegsverbrechen im 2.Weltkrieg ahnden zu können. In seinem Buch von 1944 "Die Kriegsverbrecher vor Gericht" hat sich Fritz Bauer genau mit dieser Frage beschäftigt. - Vergleichbare Gesetze wie das KGR Nr.10 gab es in anderen Ländern nicht, allerdings gab es die Bezüge zum Völkerrecht sowie zur Haager Konvention von 1906. Dietrich Kuessner beschäftigte sich mit den theologischen Gutachten im Remer-Prozess. Bei sein umfangreichen Recherchen - insbesondere im Niedersächsischen Staatsarchiv in Wolfenbüttel - war er auf umfangreiches Material zum Remer-Prozess gestoßen, das noch völlig unbearbeitet sei. So forderte er gleich zu Anfang seines Beitrages ein Quellenbuch für den Remer-Prozess, das sicherlich sehr aufschlussreich sein könnte. In einem kurzen kritischen Beitrag schilderte Helmut Kramer den Roeder-Prozess von 1950 in Lüneburg, der das direkte Gegenstück zum Braunschweiger Remer-Prozess war. Roder hatte die Prozesse als NS-Richter gegen die Rote Kapelle geführt und war in seinem Vorgehen auch für NS-Maßstäbe extrem gewesen (von den 47 angeklagten Mitgliedern verhängte in 46 Fällen die Todesstrafe). Das Verfahren gegen Roeder wurde mit der Begründung eingestellt, dass Landesverrat immer zu verachten und daher zu verurteilen sei. Helmut Kramer hob daher den Mut und das Risiko für Bauer hervor, das angesichts solcher Urteile nötig war. In einem letzten Beitrag stellte Herr Steinbach sein Buch über die Rezeptionsgeschichte eines Buches über Stauffenberg vor. Fazit: Udo Dittmann, Braunschweig |