Pressemitteilung der Enquete-Kommission hinsichtlich
des Imports embryonaler Stammzellen
Berlin, 13. November 2001
Enquete-Kommission hält zwei Wege für Regelung des Imports
embryonaler Stammzellen für möglich
Die Vorsitzende der Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen
Medizin“ Margot v. Renesse, MdB, erklärt:
Bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen hat die Enquete-Kommission
„Recht und Ethik der modernen Medizin“ ihren Zwischenbericht
„Stammzellforschung“ beschlossen. Damit hat die Kommission nicht
nur den
Auftrag des Deutschen Bundestages vom 5. Juli 2001 erfüllt,
eine
Stellungnahme zur Forschung an importierten humanen pluripotenten
embryonalen Stammzellen vorzulegen, sondern einen umfassenden
Bericht
zum Thema Stammzellforschung erarbeitet. Der Zwischenbericht
wird nun
ausgefertigt und soll anschließend dem Bundestagspräsidenten
übergeben
werden.
Zum Import von Stammzellen werden im Bericht zwei Argumentationslinien
dargestellt. Argumentation A, die von einer Mehrheit der
Kommissionsmitglieder vertreten wird, spricht sich gegen
den Import von
menschlichen embryonalen Stammzellen aus. Die Vertreter dieses
Standpunkts sind der Meinung, dass der Deutsche Bundestag und
die
Bundesregierung alle Möglichkeiten ausschöpfen sollten,
den Import von
menschlichen embryonalen Stammzellen zu verhindern. Argumentation B
zufolge erscheint es dagegen zweifelhaft, ob ein vollständiges
Verbot
des Importes von menschlichen embryonalen Stammzellen, die im
Ausland
gewonnen wurden, verfassungs- und europarechtlich begründet
werden kann.
Der Import von menschlichen embryonalen Stammzellen ist gemäß
dieser,
von einer Kommissionsminderheit vertretenen Position daher unter
engen
Voraussetzungen zu tolerieren. Überwacht werden soll der
Import durch
eine transparent arbeitende staatlich legitimierte Kontrollbehörde.
Die Gewinnung von Stammzellen aus Embryonen, wodurch menschliches
Leben
vernichtet wird, hält die Enquete-Kommission angesichts
der ethischen
Konflikte nicht für verantwortbar. Sie tritt dafür
ein, das hohe
Schutzniveau des Embryonenschutzgesetzes beizubehalten. Soweit
es um den
Import von embryonalen Stammzellen geht, werden die beiden oben
dargestellten Positionen vertreten. Sie stimmen darin überein,
dass die
erforderlichen Regelungen sowohl für den öffentlichen
als auch für den
privaten Sektor gelten und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt
werden sollten.
Der Bericht zur Stammzellforschung ist das Ergebnis intensiver,
mehr als
einjähriger Arbeit der Kommission. Er stellt in der
Kommission
vertretene Positionen nebeneinander und gleichermaßen umfassend
dar. So ist deutlich zu erkennen, wo Konsens besteht, wo er endet
und welche
Fragen, weil streitig, einer Entscheidung bedürfen. Die
unterschiedlichen Handlungsoptionen werden mit Prämissen
und Argumenten
heraus gearbeitet, um dem einzelnen Mitglied des Deutschen Bundestages
bei der eigenen Urteilsbildung zu dienen.
Sekretariat der Enquete-Kommission
Tel.: 030 – 227 – 31771, Fax: 030 – 227 36433,
E-Mail: enquete.medizin@bundestag.de
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