Forum Bioethik

Pressemitteilung der Enquete-Kommission hinsichtlich des Imports embryonaler Stammzellen

 Berlin, 13. November 2001

Enquete-Kommission hält zwei Wege für Regelung des Imports embryonaler Stammzellen für möglich

 Die Vorsitzende der Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ Margot v. Renesse, MdB, erklärt:

 Bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen hat die Enquete-Kommission
 „Recht und Ethik der modernen Medizin“ ihren Zwischenbericht
 „Stammzellforschung“ beschlossen. Damit hat die Kommission nicht nur den
 Auftrag des Deutschen Bundestages vom 5. Juli 2001 erfüllt, eine
 Stellungnahme zur Forschung an importierten humanen pluripotenten
 embryonalen Stammzellen vorzulegen, sondern einen umfassenden Bericht
 zum Thema Stammzellforschung erarbeitet. Der Zwischenbericht wird nun
 ausgefertigt und soll anschließend dem Bundestagspräsidenten übergeben
 werden.

 Zum Import von Stammzellen werden im Bericht zwei Argumentationslinien
 dargestellt. Argumentation A, die von einer Mehrheit der
 Kommissionsmitglieder  vertreten wird, spricht sich gegen den Import von
 menschlichen embryonalen Stammzellen aus. Die Vertreter dieses
 Standpunkts sind der Meinung, dass der Deutsche Bundestag und die
 Bundesregierung alle Möglichkeiten ausschöpfen sollten, den Import von                menschlichen embryonalen Stammzellen zu verhindern. Argumentation B
 zufolge erscheint es dagegen zweifelhaft, ob ein vollständiges Verbot
 des Importes von menschlichen embryonalen Stammzellen, die im Ausland
 gewonnen wurden, verfassungs- und europarechtlich begründet werden kann.
 Der Import von menschlichen embryonalen Stammzellen ist gemäß dieser,
 von einer Kommissionsminderheit vertretenen Position daher unter engen
 Voraussetzungen zu tolerieren. Überwacht werden soll der Import durch
 eine transparent arbeitende staatlich legitimierte Kontrollbehörde.

 Die Gewinnung von Stammzellen aus Embryonen, wodurch menschliches Leben
 vernichtet wird, hält die Enquete-Kommission angesichts der ethischen
 Konflikte nicht für verantwortbar. Sie tritt dafür ein, das hohe
 Schutzniveau des Embryonenschutzgesetzes beizubehalten. Soweit es um den
 Import von embryonalen Stammzellen geht, werden die beiden oben
 dargestellten Positionen vertreten. Sie stimmen darin überein, dass die
 erforderlichen Regelungen sowohl für den öffentlichen als auch für den
 privaten Sektor gelten und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt
 werden sollten.

 Der Bericht zur Stammzellforschung ist das Ergebnis intensiver, mehr als
 einjähriger Arbeit der Kommission. Er stellt  in der Kommission
 vertretene Positionen nebeneinander und gleichermaßen umfassend dar. So  ist deutlich zu erkennen, wo Konsens besteht, wo er endet und welche
 Fragen, weil streitig, einer Entscheidung bedürfen. Die
 unterschiedlichen Handlungsoptionen werden mit Prämissen und Argumenten
 heraus gearbeitet, um dem einzelnen Mitglied des Deutschen Bundestages
 bei der eigenen Urteilsbildung zu dienen.

 Sekretariat der Enquete-Kommission
 Tel.: 030 – 227 –  31771, Fax: 030 – 227 36433,
 E-Mail: enquete.medizin@bundestag.de
 

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