Forum Bioethik

Antrag der Abgeordneten Hermann Kues, Jochen Borchert, Ilse Falk, Marie-Luise Dött, Heinz Schemken u.a.

Schutz der Menschenwürde angesichts der biomedizinischen Möglichkeiten.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:
Die Enquetekommission Recht und Ethik der modernen Medizin hat in ihrem Zwischenbericht vom 12. November 2001 festgestellt, daß der Import von Stammzelllinien, die aus menschlichen Embryonen gewonnen wurden, mit der Position, daß dem menschlichen Embryo von Anfang an Menschenwürde und damit uneingeschränkte Schutzwürdigkeit zukommt, nicht vereinbar ist. Von dieser Sicht geht auch das Embryonenschutzgesetz aus. Kriterien des Embryonenschutzes können für Embryonen außerhalb Deutschlands und solchen aus Deutschland ethisch nicht unterschiedlich betrachtet werden. Unabhängig von der rechtlich möglichen getrennten Bewertung von Gewinnung und Import höhlt eine getrennte ethische Bewertung von Gewinnung und Import die Legitimation des Embryonenschutzes in nicht hinnehmbarer Weise aus. 

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sicherzustellen, daß 
1. der Import von embryonalen Stammzellen, die aus Embryonen gewonnen worden sind, dem Geist des Embryonenschutzgesetzes entsprechend nicht zugelassen wird,
2. gegebenenfalls im Embryonenschutzgesetz eine Klarstellung erfolgt.

Begründung
1. Die Entwicklung der Biomedizin macht große Fortschritte. Ihre Möglichkeiten werden das Leben künftig entscheidend prägen. Gleichzeitig werden jedoch neue ethische und moralische Fragen aufgeworfen, die die Substanz menschlichen Daseins betreffen. Insofern gibt es Hoffnungen und Erwartungen, aber auch Ängste und Gefahren.

Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen zu achten und zu schützen, ist nach Art. 1 unseres Grundgesetzes oberste Verpflichtung allen staatlichen Handelns. An ihr müssen die Grenzen des wissenschaftlich Möglichen gemessen werden.

2. Wir befinden uns in einem Konflikt zwischen Ethik und Wirtschaftlichkeitsüberlegungen, zwischen Forschungsfreiheit und Gewissen, zwischen dem Wunsch nach Heilung und dem Recht auf Leben. Die grundlegende Frage lautet: Wer ist Mensch? Welchen Schutz genießt er?

Für den notwendigen Abwägungsprozeß der Güter ist die Rangordnung entscheidend. Die sich aus dem Grundgesetz und aus dem christlichen Menschenverständnis ergebenden Rangordnungen sind sich sehr ähnlich. Die Würde des Menschen – unabhängig von seinen Entwicklungsstufen und seinen Fähigkeiten – ist unantastbar, sie nimmt in der Rangordnung der abzuwägenden Güter die erste Stelle ein. Die Hierarchie der Werte muß stimmen. Konkret heißt dies: Die Würde des Menschen wird dort verletzt, wo der Mensch als Träger der Menschenwürde vom Staat oder von anderen Menschen zum bloßen Objekt gemacht und ausschließlich für Zwecke anderer genutzt wird, sei es für den Zweck der Forschung, sei es für den Zweck, später Kranke heilen zu können. Auch ein noch so guter Zweck heiligt nicht die Mittel, die Würde eines einzelnen Menschen anzutasten.

3. Wenn menschliches Leben nach Auffassung der Enquetekommission – entsprechend der Festlegung des Embryonenschutzgesetzes und in der Konsequenz einschlägiger Urteile des Bundesverfassungsgerichts - mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt, ist der Import von Stammzelllinien, die aus der Tötung menschlicher Embryonen gewonnen wurden, ethisch konsequenterweise nicht vertretbar.

4. Forschungsergebnisse aus jüngster Zeit mit adulten Stammzellen bzw. gewebespezifischen Stammzellen machen deutlich, daß es Alternativen zur Grundlagenforschung an embryonalen Stammzellen gibt, auch, wenn diese beschränkt werden soll auf das Ziel, die Mechanismen der adulten Stammzellen besser verstehen und dann einsetzen zu können. Bei der Forschung mit Stammzellen, die vom Patienten selbst gewonnen werden, können Abstoßungsreaktionen ausgeschlossen werden. 

Auch unter Naturwissenschaftlern selbst gibt es inzwischen unterschiedliche Optionen mit Blick auf die embryonale Stammzellforschung. 

5. Die noch bis vor einem halben Jahr von naturwissenschaftlicher Seite gemachten Heilungsversprechen, nicht selten verbunden mit einem Absolutheitsanspruch, bei Krankheiten wie Alzheimer und Parkinson könnten nur auf dem Wege über die embryonale Stammzellforschung Heilung herbeigeführt werden, müssen heute aufgrund naturwissenschaftlicher Erkenntnisse deutlich differenzierter gesehen werden. Es handelt sich um Grundlagenforschung an embryonalen Stammzellen, aber es ist nicht absehbar, ob sie zu einer Anwendung führen wird.

6. Deutlicher geworden als vorher ist, daß es bei Transplantation mit embryonalen Stammzellen zu ganz normalen Abstoßungsreaktionen kommen würde. Damit stellt sich die ausdrückliche Frage, ob nicht diese Forschung, so denn überhaupt ein therapeutischer Nutzen möglich erscheint, quasi automatisch zum sogenannten therapeutischen Klonen führen wird. Diese Frage von höchster ethischer Relevanz wird durch die Auseinandersetzung über den Import mehr oder weniger überdeckt. Wir müssen uns fragen, wo bei einer Genehmigung des Imports überhaupt noch nachvollziehbare und haltbare, nicht willkürliche Grenzen gegeben sind.

7. Die Feststellung der Enquetekommission, daß angesichts der ethischen Konflikte die Gewinnung von Stammzellen aus Embryonen, bei denen menschliches Leben vernichtet wurde, weiterhin nicht verantwortbar sei, ist wegweisend. Die Beschränkung des Importes auf die vorhandenen 64 Stammzelllinien wäre zudem eine unvertretbare auch ökonomische Anerkennung derjenigen Forscher, die in einer ethischen und rechtlichen Grauzone gearbeitet haben.

8. Angesichts der unvorhergesehenen Fortschritte der Forschung mit den ethisch unbedenklichen adulten Stammzellen ist es zwingend, auf die Forschung mit aus menschlichen Embryonen gewonnenen Stammzellen zu verzichten und den Ausbau der Forschung mit adulten Stammzellen zu forcieren. Aus einer solchen eindeutigen forschungspolitischen Präferenz ergäben sich nicht zuletzt auch wirtschaftliche Standortvorteile für Deutschland.
 

Berlin, 11.12.2001
D:\Büro\SV\01121201.doc
 
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